Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

DStV nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025
Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Der DStV unterstützt diese Zielsetzung. In seiner Stellungnahme gibt er diverse weitere Impulse und Hinweise zum Regierungsentwurf.
Entwicklung der Mehrwertsteuer – Planspiele der EU-Kommission
Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuer fortentwickeln. Unter anderem soll dabei der Aspekt der Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden. Die German Tax Advisers fordern zudem für berufliche Bildungseinrichtungen ein Optionsmodell bei der Befreiung von der Mehrwertsteuer. Der DStV gibt einen Überblick.
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Aufgrund des BFH-Urteils V R 3/21 vom 17. August 2023 hat das BMF den UStAE vom 1. Oktober 2010 in Abschnitt 14c.1, Abschnitt 24.1 und Abschnitt 24.2 geändert (Az. III C 2 - S 7410/00029/033/051).
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG – Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
Das BMF legt fest, wie Arbeitgeberzuschüsse für Stromkosten, die Arbeitnehmer selbst für das Laden eines privat oder betrieblich genutzten Elektro- oder Hybridfahrzeugs tragen, steuerlich behandelt werden (Az. IV C 5 - S 2334/00087/014/013).
Unzulässige Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG
Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage festgestellt. Das vorlegende Gericht hat nicht hinreichend begründet, weshalb es für eine Entscheidung des Ausgangsverfahrens auf die Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Normen ankommen sollte (Az. 2 BvL 21/14).
Konstruktiv und offen: DStV-Präsident im Gespräch mit hochrangigem BMF-Vertreter
Von Aktivrente über Fremdbesitzverbot bis hin zur Registrierkassenpflicht: DStV-Präsident StB Torsten Lüth tauschte sich mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim BMF Michael Schrodi über aktuelle politische Vorhaben aus.
Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Das BMF hat die Regelungen des Vorsteuerabzuges eines Kleinunternehmers im Sinne von § 19 UStG neu festgelegt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 geändert (Az. III C 2 - S 7300/00080/004/019).
EU-Strategie „KI-anwenden“ eröffnet Chancen für KMU und Verwaltung
Mit der Strategie „KI-anwenden“ möchte die EU-Kommission den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa beschleunigen. In seiner Stellungnahme hatte der DStV den verstärkten Einsatz von KI bei der öffentlichen Verwaltung gefordert. Diese Forderung wurde von der EU-Kommission berücksichtigt.
Der „kostenlose“ erstmalige Zugang zum E-Abo einer Zeitung war in den Jahren 2009 bis 2012 wirklich kostenlos
Der BFH hat entschieden, dass es sich bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung um selbständige Hauptleistungen handelt, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. Allerdings war es in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 Euro zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte (Az. XI R 29/23).
BFH: Der „kostenlose“ erstmalige Zugang zum E-Abo einer Zeitung war in den Jahren 2009 bis 2012 wirklich kostenlos
Der BFH hat entschieden, dass es sich bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung um selbständige Hauptleistungen handelt, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. Allerdings war es in den Jahren 2009 bis 2012 noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 Euro zuzuweisen, wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte (Az. XI R 29/23).
Quelle: www.datev.de