Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2026
In Anlehnung an die „16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ hat das BMF den Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2026 gewährt werden, bekannt gegeben (Az. IV C 5 - S 2334/00088/007/013).
Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nummer 4a UStG
Das BMF hat ausführlich zur Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit der Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung zum 01.01.2026 Stellung genommen und darüber hinaus den UStAE angepasst (Az. III C 3 - S 7157/00010/002/077).
Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das BMF hat ein Schreiben zur Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 42/20 vom 05.12.2023 bekannt gegeben, in dem es zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung nimmt (Az. IV B 2 - S 1301/01508/004/038).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2026
Die Energiekosten sinken, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert und die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Januar 2026 informiert die Bundesregierung.
(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026
Aufgrund der (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 ändert das BMF den UStAE vom 1. Oktober 2010 (Az. III C 2 - S 7220/00023/014/027).
Änderung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. Dezember 2023
Das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 wird geändert und ist größtenteils ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden (Az. IV B 2 - S 1300/00510/012/002).
Änderung des UStAE zum 31. Dezember 2025
Das BMF teilt mit, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2025 geändert worden ist, erneut geändert wird (Az. III C 3 - S 7015/00054/001/110).
Entlastung bei Energiekosten: Niedrigere Stromkosten
Mit 6,5 Milliarden Euro-Bundeszuschuss sinken die Strom-Netzentgelte 2026 für alle. Für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Das Gesetz hat am 19. Dezember den Bundesrat passiert.
Im Bundesrat beschlossen: Elektro-Mobilität zahlt sich aus
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge am 15. Oktober auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen, am 19. Dezember folgte die Zustimmung des Bundesrats.
Im Bundesrat beschlossen: Höhere Pendlerpauschale, weniger Umsatzsteuer in Gastronomie
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Sie hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen. Diese sollen überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Quelle: www.datev.de