Steuerberatung I Unternehmensberatung

Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

hero

Wir behalten für Sie den Durchblick.

Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.

Unsere Leistungen

Sie sind unser Mandant.

Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Das sind wir.

Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.

Unsere Kanzlei

Das sind unsere Kernbereiche

01

Steuerberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer Beratung und Gestaltung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

Weiterlesen
02

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und bilden somit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens ab.

Weiterlesen
03

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung und stellen Ihnen die benötigten monatlichen Auswertungen zur Verfügung.

Weiterlesen

Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

Grundsteuerbescheid aufgehoben – differenzierende Hebesätze in der Stadt Hilden rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kippte die Grundsteuer-Regelung in Hilden. Sie unterscheide nicht klar genug zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Allerdings gilt das Urteil zunächst nur für den Bescheid im Fall der Klägerin (Az. 5 K 7062/25).

Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob Factoringleistungen vorliegen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass der Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs keine Factoringleistung und keine Einziehung von Forderungen darstellt, sondern vielmehr einen steuerfreien Umsatz „im Geschäft mit Forderungen“ i. S. d. § 4 Nr. 8c UStG bzw. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL (Az. 5 K 125/24 U).

EU-Kommission will bessere Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen

Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dabei sollen auch die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe erleichtert, modernisiert und ausgeweitet werden. Der DStV hat stichprobenartig überprüft, wie gut die Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von Steuerberatern in anderen Mitgliedstaaten auffindbar sind. Außerdem wurde geprüft, ob die Kontaktstelle, die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung einfach und klar dargestellt werden. Ergebnis: Da gibt es Handlungsbedarf.

Wichtiger Austausch zur Unabhängigkeit der Steuerberatung

DStV-Präsident Lüth hat sich mit MdB StB Prof. Dr. Hiller zu aktuellen Fragen der Berufsausübung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern getroffen. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie Berufsangehörige ihre gesetzliche Unabhängigkeit auch in Berufsausübungsgesellschaften wahren und vor dem Einfluss berufsfremder Investoren wirksam schützen können.

Weitere Nachrichten

Quelle: www.datev.de