Steuerberatung I Unternehmensberatung

Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

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Wir behalten für Sie den Durchblick.

Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.

Unsere Leistungen

Sie sind unser Mandant.

Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Das sind wir.

Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.

Unsere Kanzlei

Das sind unsere Kernbereiche

01

Steuerberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer Beratung und Gestaltung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

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02

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und bilden somit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens ab.

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03

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre laufende Buchführung und stellen Ihnen die benötigten monatlichen Auswertungen zur Verfügung.

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Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes sollen zum 1. Juli 2026 auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt werden. Dazu hat das BMF einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Kabinett beschließt Erleichterung für Familien: Künftig soll das Kindergeld ab Geburt ohne Antrag ausgezahlt werden

Das Bundeskabinett hat am 18.03.2026 den Gesetzentwurf für das antragslose Kindergeld beschlossen. Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden.

Keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach

Das FG Niedersachsen entschied, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid, der ausschließlich über das beA und beBPo eingelegt wird, mangels zulässiger elektronischer Übermittlungsform nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AO unwirksam und nicht fristwahrend ist (Az. 2 K 152/25).

Neues BMF-Schreiben zu Betriebsstätten: DStV regt praxisnahe Ausgestaltung an

Die oberste deutsche Finanzbehörde möchte die Verwaltungsgrundsätze zur Definition und Begründung von Betriebsstätten neu fassen und die Rechtsprechung systematisieren. Ein hierzu vorgelegter Entwurf zeigt jedoch: Das Thema bleibt komplex und einzelfallbezogen. Deshalb fordert der DStV klare Leitlinien und regt eine strukturelle Überarbeitung an.

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Quelle: www.datev.de