Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen
Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen aufgrund des BFH-Urteils V R13/22 neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 - S 7100/00097/037/064).
Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Steuerverwaltung und Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026
Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden ab dem 1. Januar 2026 elektronisch übermittelt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das teilt das BMF mit (Az. IV C 5 - S 2363/00047/009).
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Mit dem Gesetzentwurf eines Altersvorsorgereformgesetzes soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Ziel ist es lt. BMF, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu ermöglichen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.
Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a EStG
Das BMF hat ein neues Schreiben zur Bewertung von Tieren für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe veröffentlicht. Es gilt auch für Betriebe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG erzielen. Das Schreiben ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen (Az. IV C 6 - S 2170/00015/002/094).
Quelle: www.datev.de