Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.
Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
DStV fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023
Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.
Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025
Gut einen Monat nach der Veröffentlichung des Einführungsschreibens zur E-Rechnung hat das BMF auch einen FAQ-Katalog zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 01.01.2025 veröffentlicht.
BdSt: Steuerfortentwicklungsgesetz trotz Ampelbruch beschließen!
2025 droht Millionen von Arbeitnehmern eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung durch steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv steigende Beitragsbemessungsgrenzen. Der BdSt fordert daher, den Abbau der kalten Progression voranzutreiben.
Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG)
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten an bestimmte Verbände zur Stellungnahme versandt.
Quelle: www.datev.de