Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Achte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
Das BMF hat den Referentenentwurf der Achten Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (CbCRAusdV) veröffentlicht.
Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
Das Finanzgericht Niedersachsen hat das beklagte Finanzamt verpflichtet, der Klägerin Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO zu erlassen (Az. 5 K 160/24).
Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten: Abstimmung im EU-Parlament
Im EU-Parlament haben die Abgeordneten über das Paket zur Vereinfachung von Berichterstattung und Sorgfaltspflichten in Sachen Nachhaltigkeit abgestimmt. Mit ihrer Position beginnen nun die Verhandlungen mit dem Rat der EU. Die Verabschiedung des Pakets ist für Ende des Jahres geplant. Der DStV fordert, dass die Trilogverfahren schnell abgeschlossen werden, damit für Unternehmen, Prüfende und Berater endlich Rechtssicherheit besteht.
Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 1 K 102/23 E).
Quelle: www.datev.de