Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.

Wir behalten für Sie den Durchblick.
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Wir behalten für Sie den Durchblick und bieten Ihnen, ob als Unternehmer oder Privatperson, eine kompetente und individuelle Beratung.
Unsere LeistungenSie sind unser Mandant.
Unsere Stärke ist es, dass wir uns konsequent auf die Bedürfnisse unserer Zielgruppen spezialisiert haben. Dies sind mittelständische Unternehmen, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Sie betreuen wir umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere KanzleiDas sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
Höhere Pendlerpauschale, weniger Umsatzsteuer in Gastronomie
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Das Kabinett hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen.
Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
Das BMF teilt mit, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse: Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2025
Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2025 überarbeitet (Az. IV C 3 - S 2285/00019/007/068).
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025
Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetzes 2025 der Bundesregierung in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/3104) beschlossen.
Quelle: www.datev.de